In diesem Jahr habe ich einiges an Dividenden bekommen und auch so manchen Gewinn an der Börse mitgenommen. Das führte dazu, daß der eingereichte Freistellungsauftrag bei weitem nicht ausreichte und somit auf die Dividenden und Gewinne, die da drüber lagen entsprechende Steuern fällig wurden. Allerdings ist es auch so, daß realisierte Verluste sich auch steuermindernd auswirken können. Einige meiner Papiere waren Mitte Dezember etwas im Minus. So habe ich die Gelegenheit genutzt und ein wenig legale Steueroptimierung betrieben.
Eines vorweg: dieser Beitrag ist keine Steuerberatung oder ähnlich, sondern soll nur darüber informieren, was ich mit meinem Depot so mache, auch abseits normaler Käufe und Verkäufe.
Ziel war es zum einen mir im Vorfeld schon etwas von der einbehaltenen Kapitalertragssteuer zurück zu holen. Gleichzeitig sollte es keine Veränderungen im Depotbestand geben. Zuerst einmal habe ich mir ein paar Papiere ausgesucht, die im Minus notierten. Die Wahl fiel auf:
BIT Global Internet Leaders 30 Inhaber-Anteile R – I / WKN: A2N812
HAIER SMART HOME CO. LTD. CLASS D / WKN: A2JM2W
L&G CYBER SECURITY UCITS ETF – USD ACC / WKN: A14WU5
Die Anteile an diesen Papier habe ich somit ganz bzw. teilweise verkauft, natürlich mit Limit. Das Schöne bei Smartbroker: recht kurz nach dem Verkauf erfolgt bereits die Steuergutschrift im Verrechnungskonto. In meinem Fall war das in Summe der drei Verkäufe ein schöner dreistelliger Betrag. Mit einigen Tagen Wartezeit kaufte ich dann die gleichen Stückzahlen der gleichen Papiere wieder neu ins Depot. Auch hier natürlich als Limitkauf, wobei das Kauflimit unterhalb des vorherigen Verkaufslimits lag. Heißt also: nicht nur eine Steueroptimierung gemacht, sondern zugleich die Wertpapiere nochmal günstiger eingekauft als zuvor verkauft. Damit ergab sich nun ein neues, bedeutend niedrigeres Einstiegslimit, was sich somit positiv auf die zukünftige Wertentwicklung auswirken wird.
Natürlich macht sowas nur Sinn, wenn man zuvor auch Steuern gezahlt hat, weil nur dann kann man den Verlust beim Verkauf zumindest etwas minimieren. Wenn man dann noch günstiger wieder einsteigen kann, reduziert sich der eigentliche Verlust noch etwas mehr. Nur deshalb habe ich das gemacht und ja, es hat etwas gedauert bis Verkaufs- wie auch späteres Kauflimit dann tatsächlich ausgeführt wurden, denn es bedarf dann auch immer einer Gegenseite. Zudem besteht dabei immer das Risiko, daß nach dem Verkauf die Kurse wieder ansteigen und man im schlechtesten Fall nur teurer wieder in die Papiere reinkommt als sie man zuvor verkauft hat. Dann legt man noch mehr drauf. Daher kann es bei solchen Dingen nie schaden das auch mal mit dem Steuerberater seines Vertrauens durchzusprechen. Ich persönlich bin halt das Risiko eingegangen, da im Dezember die Märkte ja durchaus volatil waren. Das Börsenglück war mir dabei hold. Und ich hätte sogar mit dem Rückkauf noch etwas warten können und ein paar Tage später noch günstiger einsteigen können, aber das weiß man ja nie im voraus.
Achja, das eingesparte bzw. zurückerhaltene Geld wird gleich wieder angelegt und bildet das Startkapital für den hier bereits erwähnten Vanguard Germany All Cap UCITS ETF Distributing – WKN A2JF6S. Der schüttet übrigens auch seine Dividenden aus, wird also meinen Steuerfreibetrag ab kommenden Jahr ebenfalls mit ausreizen.